Die Einschulung kommt…
Sie haben von der zuständigen Grundschule eine Aufforderung erhalten, Ihren Sohn oder Ihre Tochter in der Schule anzumelden.
Das Gesundheitsamt hat sich gemeldet und Ihr Kind wurde zu einer Schulreifeuntersuchung eingeladen.
Diese Ereignisse zeigen, dass Ihr Kind demnächst in die Schule kommt. Vielleicht fragen Sie sich, ob es schon für den nächsten Schritt bereit ist.
Was braucht ein Kind, um in der Schule mit Spaß und Erfolg lernen zu können? Muss es das ABC aufsagen, schon rechnen oder lesen können? Nein, denn das sind Dinge, die Ihre Tochter oder Ihr Sohn in der 1. Klasse lernen wird.
Aber Sie können mit Ihrem Kind andere Bereiche üben und somit den Übergang in die Schule erleichtern. Nehmen Sie sich Zeit dafür und bestärken Sie Ihr Kind, Dinge alleine zu erledigen, auch wenn es manchmal länger dauert. Sie werden feststellen, es lohnt sich für Ihr Kind und auch für Sie.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Team der Lucas-Backmeister-Schule.
Das sollte Ihr Kind üben
- Spaß am Lernen und Neugierde besitzen
- Den eigenen Namen in Druckschrift erkennen (und ggf. schreiben)
- Sich ca. 10 bis 20 Minuten am Stück auf eine Sache konzentrieren
- Mit einer Schere schneiden und einen Stift halten
- Aufgaben zusammen erledigen
- Ein Grundverständnis von Zahlen, Formen und Farben haben
- Bis zehn vorwärts zählen
- Einen Ball werfen und fangen


So findet sich Ihr Kind gut in der Klasse zurecht
- Ein Gespräch führen (in ganzen Sätzen sprechen, Fragen stellen und beantworten)
- Zuhören können
- Regeln einer Gruppe kennen und einhalten
- Erkennen, wenn andere Kinder Hilfe benötigen – und helfen
- Konflikte lösen (mit Worten)
- Einfache Regeln für Spiele verstehen und nachvollziehen können
- Ein gewisses Maß an Frustrationstoleranz besitzen (mit Enttäuschungen umgehen)
Das erleichtert Ihrem Kind den Schulalltag
- Von den Eltern getrennt sein
- Eigenen Namen sagen und erkennen (vollständig, samt Adresse)
- Den Schulweg alleine bewältigen
- Sich anderen (Kindern oder Erwachsenen) mitteilen
- Um Hilfe bitten, wenn nötig
- Die Schuhe anziehen und Schleife binden
- Eigene Kleidungsstücke wiedererkennen.
- Sich selbstständig an- und ausziehen
- Den Toilettengang selbstständig (und sauber) erledigen
- Gründliches Waschen der Hände mit Seife für ca. 30 Sekunden


Sie helfen Ihrem Kind, wenn Sie...
- Interesse am Schulalltag des Kindes zeigen
- die Hausaufgaben kontrollieren
- mit ihm Lesen und Rechnen üben
- gemeinsam (Bilder-) Bücher anschauen, dazu erzählen und vorlesen
- die Medienzeit begrenzen
- frei Bilder malen lassen
- für Bewegungszeiten sorgen und viel in die Natur gehen
- für ausreichend Schlaf (10-12 Std) sorgen, rechtzeitig wecken (6:30 Uhr bei Schulbeginn um 8:00 Uhr) und zu Bett gehen lassen (ca. 19:00 Uhr)
- auf ein gesundes Frühstück achten
Mittagsbetreuung
(VGS)
Ganztags
betreuung
(GTS)
freiwillig (offen)
feste Pädagogische Mitarbeiter*innen
Anmeldung für ½ Schuljahr
VGS bis 13 Uhr (Montag – Freitag)
GTS bis 14 Uhr bzw. 15:30 Uhr
Schulpflicht
Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.09. vollenden werden, dazu zählen auch Kinder, die am 01.10. ihren 6. Geburtstag haben.
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr im Zeitraum 01.07. bis 30.09. vollenden, können Erziehungsberechtigte den Schulbesuch durch Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Diese Erklärung ist vor Beginn des regulären Einschulungsjahres bis zum 01.05. gegenüber der Schule abzugeben.
Darüber hinaus können auf Antrag der Sorgeberechtigten auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die jünger – also noch nicht schulpflichtig – sind. Voraussetzung ist, dass diese Kinder die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung über die vorzeitige Aufnahme trifft die Schulleiterin/der Schulleiter.
Für schulpflichtige, aber noch nicht schulfähige Kinder, gibt es die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch um ein Schuljahr. Diese Entscheidung wird ebenfalls von der Schulleitung getroffen. In solchen Fällen besteht zum Teil die Möglichkeit und ggf. auch die Pflicht zum Besuch eines Schulkindergartens, um die noch vorliegenden Defizite abzubauen.
Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind verpflichtet, im Jahr vor der Einschulung nach näherer Bestimmung durch das Kultusministerium an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Die Schule stellt bei den künftig schulpflichtigen Kindern fest, ob die Voraussetzungen vorliegen (Quelle: Bildungsportal-niedersachsen.de)

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